Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt oder von der Ärztin ausgestellten Todesbescheinigung bei der Gemeindeverwaltung und beim zuständigen Zivilstandsamt zu melden.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem angehängten Leitfaden (siehe unter Publikationen).

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download