
Einwohnerdienste - Abmeldung/Wegzug (eUmzug)
Mit dem eUmzug können Meldungen bei Weg- oder Zuzug sowie Adressänderungen innerhalb der Gemeinde bequem und einfach online gemeldet werden, sofern Sie die nötigen Voraussetzungen dazu erfüllen.
Grundvoraussetzung für die Nutzung ist, dass Ihre Wegzugsgemeinde eUmzug bereits anbietet. Aktuell ist dies noch nicht in allen Gemeinden und Kantonen der Schweiz möglich.
Wichtige Hinweise:
- Adressänderungen sind bis spätestens 14 Tage nach Umzug zu melden.
- Der Online-Dienst steht für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter nicht zur Verfügung.
- Bei der Nutzung von eUmzugBE bezahlen Sie lediglich die Meldegebühren der Gemeinde. Es können anfallende Gebühren nachträglich in Rechnung gestellt werden, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen (ausländerrechtliche Gebühren wie z.B. Ausweisgebühr).
- Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden (entweder per Online-Service eUmzugCH oder am Gemeindeschalter).
- Der Kanton Bern ist mit der Versuchsverordnung eUmzug legitimiert, den Online-Service eUmzugCH anzubieten.
- Der Kanton Bern wird jeden Missbrauch von eUmzugCH zu einer strafrechtlichen Anzeige bringen.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Webseite www.eumzug.swiss oder im Kurzvideo des Bundes.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Präsidial | 062 918 40 10 | praesidial@roggwil.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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